Rauchen im Wald

Gemäß § 29 Landeswaldgesetz LSA (LWaldG) ist das rauchen bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald verboten!

Die aktuelle Waldbrandstufe kannst Du HIER einsehen.

 

 

Catch & Release

Wir möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das sogenannte "Catch and Release" in Sachsen Anhalt verboten ist!

Hier ein kleiner Auszug aus der aktuellen Verbandszeitschrift "Angler und Fischer in Sachsen Anhalt" Artikel: "Ordnungsgemäße Fischereiausübung – waidgerechtes Angeln" (Ausgabe 29, Mai 2019)

 

..... Als weiteren schädlichen Sonderfall wurde auf das Thema „catch and release“ eingegangen. Abzugrenzen von dieser Methode ist die Pflicht zum Zurücksetzen untermaßiger sowie ganz oder zeitweise geschützter Fische nach § 5 der Fischereiordnung, dass Zurücksetzen aus einem vernünftigen Grund, z.B. von laichträchtigen Fischen seltener Arten sowie das Umsetzen gefangener Fische in andere Gewässer aus Hegegründen. Allerdings wäre es tierschutzwidrig und zumindest ein Verstoß gegen die Fischwaidgerechtigkeit, an solchen Orten und mit solchen Methoden zu angeln, dass vorrangig Fische gefangen werden, die mit einem vernünftigen Grund zurückgesetzt werden dürften. Herr Dr. Meyer-Ravenstein brachte nochmals deutlich zum Ausdruck, dass der gezielte Fang großer Trophäen mit  dem Ziel, diese nach dem Fang wieder zurücksetzen, eindeutig eine unzulässige Tierquälerei darstellt........